Offener Brief 30.03.2012

WIDERSPRUCH e.V.  - Sozialberatung -

 

Bielefeld, den 30.3.2012

 

An den Sozialdezernenten der Stadt Bielefeld

Herrn Tim Kähler

 

Niederwall 23

33602 Bielefeld

 

Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Bielefeld

 

Offener Brief

 

Sehr geehrter Herr Kähler,

 

4,3 Milllionen Euro hat die Stadt Bielefeld im Jahr 2011 vom Bund erhalten, um es im Rahmen des sogenannten „Bildungspaketes“ an 17.775 berechtigte Bielefelder Kinder weiterzugeben. Doch nur 2,1 Millionen – also nicht einmal die Hälfte des Geldes - sind tatsächlich bei den Kindern angekommen, mussten Sie im Januar und Februar im Sozialausschuss erklären. (Eine Zusammenstellung der im Sozialausschuss genannten Zahlen - mit vielen Fragezeichen - fügen wir Ihnen in Anlage bei).

 

Das „Bildungspaket“ ist also nicht bei den Kindern angekommen, sondern im Stadtsäckel hängengeblieben.

 

Der Clou dabei: Das nicht ausgegebene Geld – immerhin 2,2 Mill. Euro - muss die Stadt nicht an den Bund zurückzahlen.

 

Zwar haben Sie erklärt, daß die in 2011 nicht verbrauchten 2.2 Mill. Euro auf das Folgejahr 2012 übertragen und dort weiterhin zweckentsprechend verwendet werden sollen. Doch es wurde nicht erwähnt, daß die Stadt Bielefeld für das Jahr 2012 wiederum über 5 Mill. Euro für die Umsetzung des Bildungspaketes vom Bund bekommt.

 

Auch dieses Geld wird nur dann bei den berechtigten Kindern ankommen, wenn ihre Eltern die entsprechenden Anträge stellen und die bürokratischen Hürden überwinden. Und das ist aufgrund der unmöglich komplizierten gesetzlichen Vorgaben des „Bildungspaketes“, die Sie auch selbst beklagen, wohl sehr unwahrscheinlich.

 

Deshalb werden die übriggebliebenen 2,2 Mill. Euro für die Umsetzung des Bildungspaketes in 2012 nicht mehr benötigt werden.

 

 

Damit dieses Geld nun doch noch dort ankommt, wo es hin soll und nicht klammheimlich in irgendeinem Haushaltsloch versickert, fordern wir Sie und die Verantwortlichen der Stadt Bielefeld auf, jedem der 17.775 berechtigten Kinder einen einmaligen Betrag von 125 Euro direkt und unbürokratisch auszuzahlen.

 

Dies dürfte auch rechtlich möglich sein, denn die Ausgabe der aus 2011 übriggebliebenen 2,2 Mill Euro ist nicht mehr an die bürokratischen gesetzlichen Vorgaben des Bildungs- und Teilhabepaketes gebunden.

 

In der Hoffnung einer baldigen positiven Antwort

verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

 

i.A.

 

gez. Ulrike Gieselmann

 

Widerspruch e.V. - Sozialberatung



PM 23. August 2010:  VHS-Crash-Kurs:  Hartz IV und Grundsicherung

 

„Irren ist amtlich, Beratung kann helfen“

 

Hartz IV ist hart, im November dieses Jahres soll über eine Neuregelung der Regelsätze entschieden werden. Fraglich, ob endlich ein existenzsichernder Satz zugestanden wird.

 

Wenn nachlässige oder rechtswidrige Entscheidungen der Behörde hinzu kommen, stehen Menschen schnell „ohne Alles“ da. Da ist es gut, über die rechtliche Lage Bescheid zu wissen und zu wissen, wo weitere Hilfe geboten wird. Im sechsten Jahr schon bietet das Projekt „Arbeit und Leben“ von DGB und Volkshochschule an sechs Donnerstagen einen fortlaufenden kostenfreien Kurs an. Inzwischen nehmen regelmäßig auch SozialarbeiterInnen und GewerkschafterInnen daran teil. Beginn ist am 09. 09., 18.00 - 20.30 Uhr. Anmeldung über Tel.: 910 – 1555.

 

Die VHS schreibt dazu in ihrer Ankündigung:

 

Auf Hartz IV bist Du schneller als Du denkst. Da gilt es zu wissen, welche Rechte dann bestehen und welche Fallstricke drohen: Ersparnisse und Le­bensversicherungen sind rechtzeitig "hartz-fest" zu machen, die Wohnungs­kosten ebenso, mit Kindern und Lebenspartner/innen drohen Überraschun­gen. Das Lebenseinkommen sinkt, im Alter bleibt oft nur die rentenergän­zende Grundsicherung.

 

Viele Menschen erleiden Nachteile oder nehmen ihnen zustehende Leistun­gen, auch ergänzende laufende Unterstützung oder einmalige Leistungen bei Niedriglöhnen oder Kurzarbeit, nicht in Anspruch. Andere lassen sich in Abhängigkeiten von Angehörigen oder Partner/innen drängen, ohne tat­sächlich gegenüber diesen Menschen einen Unterhaltsanspruch zu haben.

 

Dieser Kurs bietet Informationen über die allgemeine Rechtslage und für besondere Lebenslagen. Auch Möglichkeiten der Selbstbehauptung und des Rechtsweges (Beschwerde, Widerspruch, Klage) werden be­sprochen.

 

 

Raum 053; Do. 18:00 - 20:30, 09.09.10 - 28.10.10 (6 x) entgeltfrei

 

Kursnummer: 14001; Anmeldung: Tel.: 910-1555; VHS im BVZ (Rathaus)

 

  

Dazu schreibt der Kursleiter Norbert Hermann, ehrenamtlicher und unabhängiger Sozialberater:

 

„Irren ist amtlich – Beratung kann helfen“ nennen Berliner Wohlfahrtsverbände ihren rollenden Beratungsbus, mit dem sie in Berlin jeden Tag vor einer anderen ARGE stehen. Die Welle an Widersprüchen und Klagen reisst nicht ab und wird in 2010 noch deutlich höher sein als in den Vorjahren.

 

Angesichts der hohen Erfolgsrate der Klagen kommt auch aus den Reihen des DGB der Rat, jeden Bescheid genau zu prüfen und bei Zweifeln juristischen Rat zu suchen.

 

Das verwundert nicht angesichts der grotesk/gruseligen Situation in der ARGE mit einer hohen Fluktuation und der geringen Motivation und Qualifikation der „Übriggebliebenen“ einerseits und der Unklarheit, ob Arbeitsagentur oder Kommune hier das Sagen haben andererseits. Zudem bleiben bei der dünnen Personaldecke gesetzliche Pflichten wie Aufklärung, Auskunft und aktive und spontane Beratung auf der Strecke.

 

Es bleibt den Leistungsberechtigten nur die Selbsthilfe. Wichtig wäre auch, da Betroffene sich gegenseitig beim  schwierigen „Gang nach Canossa“ begleiten und unterstützen. Auch dem soll dieser Kurs dienen.

 

 

Dipl. rer. soc. Norbert Hermann; Unabhängige Politik- und Sozialberatung; Medizinsoziologie; Existenzgründungsberatung

Lehrbeauftragter für Sozialrecht; Mitglied im Dt. Verein f. öff. u. priv. Fürsorge e.V.; Mitglied des Dt. Sozialgerichtstags;

Markstr. 396; 44795 Bochum; Tel.: 0234-460 169; Fax: 0234-460 113;  MAIL: BO-Sozialberatung(at)t-online.de

 

Pfändungsschutz § 55 SGB I endet 31.12.2010

 

Vermutlich ab diesem Datum können Sozialleistungen dann auch schon direkt in der ARGE (als Drittschuldner) weggepfändet werden, wenn nicht die individuelle Auszahlung bei möglichen Nachzahlungen die 985 Euro unterschreitet.

 

Gerade von Heizkostennachzahlungen oder gewonnenen Gerichtsverfahren könnten fremde Gläubiger (Banken usw.) profitieren, wenn bis dahin nicht deutlich nachgebessert wird.

 

Links dazu gibt es viele z.B. im Forum Schuldnerberatung unter "Newsticker":

 

http://www.forum-schuldnerberatung.de/

 

Oder im Rechtspfleger-Forum:

 

http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47486-Neue-Problematik-bzgl.-P-Konto...-L%F6sungsvorschl%E4ge

 

Oder "an der Quelle"?

 

http://www.bmj.bund.de/enid/Verbraucherschutz/Reform_der_Kontopfaendung_1cg.html

 

resp. hier:

 

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl109s1707.pdf%27]

 

Der Pfändungsschutz gem. § 55 SGB I endet zum 31.12.2011.

 

Wer Sozialleistungen erhält und Pfändungsschutz braucht, der braucht ab 1.1.2012 ein "P-Konto". Vorher nicht.

 

Im Gegenteil, vorher ist eher schädlich. Quelle:

 

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1462154

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